Elektronisches Rezept:

Ab dem 1.01.2024 wurde das elektronische Rezept für gesetzlich Versicherte per Gesetz eingeführt.

Damit ist eine Verschreibung nur noch bei Vorlage der Versichtertenkarte im Quartal möglich und sie müssen vor Ausstellung die Karte bringen und einlesen lassen.

Eine Abholung ist dann frühestens  am nächsten Werktag ab 17 Uhr in der Apotheke mit der Versichertenkarte möglich

Das heisst: Bestellung am Freitag bis 12 Uhr- Abholung frühestens  Montag 17 Uhr in der Apotheke. Oder Bestellung Montag bis 18 Uhr- Abholung frühestens Dienstag 17 Uhr etc.

Direktes Mitnehmen von Rezepten  in der Praxis ist nicht mehr möglich.

Bitte planen sie das Einlesen der Karte . Es ist ohne Termin möglich während der Öffnungszeiten.

Bitte beachten Sie, dass über die mail keine Befunde übertragen werden können, da das Postfach  nicht permanent überwacht wird und nur begrenzte Kapazität hat.

Rezepte können über den Antwortbeantworter bestellt werden, sofern die Karte bereits vorliegt.

Für Privatpatienten bleibt alles beim Alten!!!

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